Meine Therapiekonzepte und auch die Einzelbehandlungen werden jeweils nach gründlicher Anamnese und Untersuchung ganz individuell auf einander abgestimmt.
Die Preise werden dabei jeweils nach Art der Behandlung vereinbart.
Falls Sie dazu Fragen haben, rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Nachricht.
Die Privatversicherungen, ebenso die Beihilfe der Beamten, übernehmen teilweise die Kosten der Behandlung beim Heilpraktiker. Es kann in seltenen Fällen auch gelingen, eine der Ersatzkassen zur Kostenübernahme zu bewegen.
Die privaten Kassen zahlen jedoch fast alle unterschiedlich: Mal die Sätze der GebüH, mal die der Gebührenordnung für Ärzte und teilweise nach Ermessen.
Meine Behandlung ist nicht danach ausgerichtet, wie hoch eine mögliche Erstattung ist. Ich behandle stets nur und genau so, wie es meiner Meinung nach der Gesundheit meiner Patienten nützt.
Mein Honorarrahmen stellt daher keine Aussage darüber dar, in welchem Umfang Leistungen von Versicherungsträgern übernommen werden.
Nach §611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Als Grundlage dient hierbei die ”Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH 85). Diese ist keine rechtlich verbindliche Gebührenordnung, wie sie für Ärzte existiert.
Die GebüH gibt Berechnungsspielräume für Therapieverfahren an. Da seit 1985 keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte, werden fast immer die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Praxis Ute Schmidt • Praxis Walbaum - Arndtstr. 11 • 10965 Berlin • Fon: 0177-2548532